1. **Geltungsbereich**
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Anmietung von Partybussen der Roll Out Innovation GmbH
(nachfolgend "Anbieter" genannt) durch Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
2. **Vertragsschluss**
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Buchung für einen Bus vornimmt und diese Buchung
vom Anbieter schriftlich, per E-Mail oder über andere schriftliche Kommunikationsmittel wie WhatsApp
oä. bestätigt wird. Jede Form der schriftlichen Buchung gilt als verbindlich.
3. **Leistungen des Anbieters**
Der Anbieter stellt dem Kunden einen Bus für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung. Die Ausstattung
und Dienstleistungen umfassen in der Regel Transport, Musikanlage, Beleuchtung und gegebenenfalls
Getränke, soweit im Angebot beschrieben. Spezielle Wünsche können nach vorheriger Absprache
berücksichtigt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es gibt keine Rückerstattung bei
Verspätungen oder nicht bebuchten Sonderwüsnchen.
4. **Preise und Zahlungsbedingungen**
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, den im
Vertrag vereinbarten Preis zu zahlen. Eine Anzahlung von mindestens 100 % des Gesamtbetrags ist bei
Vertragsabschluss fällig.
5. **Stornierung und Umbuchung**
Da der Anbieter nach erfolgter Buchung verbindliche Dispositionen tri`t und Kosten entstehen, sind
kostenlose Stornierungen nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
kostenlose Stornierung oder Rückerstattung geleisteter Zahlungen es gelten 10% Stornogebühr ab
buchung . Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit und nach Ermessen des Anbieters möglich, bedürfen
jedoch der schriftlichen Zustimmung des Anbieters und können zusätzliche Kosten verursachen.
6. **Pflichten des Kunden**
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Personen nicht
überschritten wird. Während der Mietdauer hat der Kunde für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Für
etwaige Schäden, die durch den Kunden oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Kunde in
vollem Umfang. Der Verzehr von Drogen oder illegalen Substanzen ist im Partybus strengstens untersagt.
Der Kunde ist verspflichtet die Tour vorab zu prüfen es werden seitens Anbieter keine Strecken Berge oder
Ähnliches angefahren die nicht für Busse bis 12 Meter zugelassen sind. Bei nicht Möglichkeit der Zufahrt
wird die Tour trotzdem in vollem Umfang berechnet und die Zeit beginnt mit dem ersten zufahrtsversuch.
7. **Verhalten während der Fahrt**
Die Gäste müssen sich während der Fahrt an die Anweisungen des Fahrers und des Personals halten. Es
ist untersagt, während der Fahrt die Sitzplätze zu verlassen, sich aus Fenstern zu lehnen oder sonstige
gefährliche Verhaltensweisen an den Tag zu legen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Fahrt bei
groben Verstößen oder Gefahrensituationen sofort abzubrechen, ohne dass ein Anspruch auf
Rückerstattung besteht.
8. **Haftung des Anbieters**
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits
zurückzuführen sind. Bei technischen Defekten oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt),
die zur Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich
informieren und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
9. **Datenschutz**
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des
Vertrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages
erforderlich. Für Werbezwecke können Fotos verwendet werden seitens Anbiter.
10. **Schlussbestimmungen**
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Die Beförderungsvereinbarung gilt als Teil der AGB#s
Beförderungsvereinbarung
1. Hausrecht: Das Fahrpersonal übt stellvertretend für das Busunternehmen das Hausrecht während der
gesamten Fahrtdurchführung aus. Den Anweisungen des Fahrpersonals, besonders bei sicherheitsrelevanten
Fragen, ist Folge zu leisten.
2. Sicherheit & Gepäck: An Bord aller Busse besteht, sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich vereinbart, aus
Brandschutzgründen Rauchverbot. Lebensmittel dürfen mitgeführt und verzehrt werden sofern nicht
vertraglich anders vereinbart, das Fahrpersonal kann den Konsum von alkoholischen Getränken zwecks
Wahrung der Fahrtsicherheit jedoch nach eigenem Ermessen untersagen. Anfallender Müll ist in den hierfür
vorgesehenen Müllbehältern bzw. -tüten zu verwahren. Alle Reisegäste sind verpflichtet, sich während der
Fahrt auf Ihren Sitzplätzen aufzuhalten. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche Anschnallpflicht.
3. Schäden: Der Kunde der den Auftrag erteilt hat haftet für selbst oder durch Mitglieder seiner Reisegruppe
verursachte Schäden an der Einrichtung der Busse. Vor Antritt der Fahrt sind bereits vorhandene und bei
Besteigen des Busses sichtbare Beschädigungen an das Fahrpersonal zu melden um eine ungerechtfertigte
Zuweisung von Schäden zu Lasten des Kunden auszuschließen. Erkennt das Fahrpersonal bei Antritt der Fahrt
eine besondere Gefährdung der Fahrtdurchführung bspw. aufgrund einer bereits vorhandenen Alkoholisierung
der Fahrgäste, kann eine in bar und gegen Quittung zu hinterlegende Sicherheitskaution vom Kunden verlangt
werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Fahrtdurchführung abgesagt oder abgebrochen
werden.
4. Ruhe- & Lenkzeitregelung des Fahrpersonals: Wir weisen darauf hin, dass der Busfahrer eine Fahrtzeit von
9-10 Stunden hat, sowie eine Gesamtschichtzeit von 12-15 Std., die nicht überschritten werden darf. Die
nachfolgende Ruhezeit beträgt 9-11 Std. Bei Einsatz von zwei Busfahrern beträgt die Gesamtschichtzeit 20
Std. Die gesetzlichen Vorgaben sind dem zwischen Kunden und Leistungserbringer vereinbarten Vertrag
gegenüber höherrangig angesiedelt. Beachten Sie bitte die Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung
einer verlängerten Schichtzeit bzw. eines 2. Fahrers, sollte die o.g. Einsatzzeit nicht ausreichend sein.
5. Beendigung der Leistungserbringung: Bei Zuwiderhandlung gegen die in dieser Beförderungsvereinbarung
angeführten Beförderungs-bedingungen und Sicherheitsbestimmungen kann das Fahrpersonal nach
erfolglosem Ausspruch einer Ermahnung eine Beendigung der Leistungserbringung herbeiführen. Bei einem
solchen fremdverschuldeten Auflösen des Vertrags besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf
Kompensation.
6. Buchung von Zusatzleistungen: Vertraglich nicht gebuchte Zusatzleistungen wie bspw. Mehrstunden,
Mehrkilometer, Getränke- & Snackverzehr sind vor Inanspruchnahme gegen Quittung beim Fahrer zu
bezahlen, sofern im Beförderungsvertrag keine anderslautende Regelung (Zahlung im Nachhinein) vereinbart
wurde. Es gelten die aktuellen Tarife.
7. Verhalten bei Leistungsausfall: Wenn die Leistungserbringung durch das Einwirken höherer Gewalt und
anderer äußerer Einflüsse eventuell nicht erbracht werden kann, auf die das Busunternehmen keinen Einfluss
nehmen kann darf der Kunde bei einem Mangel nur selbst Abhilfe scha`en oder bei einem erheblichen Mangel
die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Die
Kontaktaufnahme ist durch die E-Mail an info@partybus-oö.at gewährleistet. Einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung
durch ein besonderes schwerwiegendes Interesse des Kunden geboten ist. In diesem Fall verpflichtet sich der
Kunde stets die günstigste Art der Abhilfeleistung zu wählen. Auch in diesem Fall ist im Vorfeld Partybus unter
0660 8134583 zu konsultieren. Das eingesetzte Fahrpersonal ist in Fällen von Leistungsausfall grundsätzlich
nicht weisungsbefugt.
8. Gesetzliche Bestimmungen: Alle vom Busunternehmen eingesetzten Busse verfügen über die zum Betrieb
notwendigen Konzessionen im Gelegenheits- oder ggf. Linienverkehr. Das Fahrpersonal ist gesetzlich
verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Ruhe- & Lenkzeiten zu halten. Diese sehen maximale Fahrt- sowie
Schichtzeiten vor, denen sich aus Sicherheitsgründen das Reiseprogramm des Kunden unterzuordnen hat.
9. Kosten die ausgemachten Kosten sind ohne Abzug sofort nach Beendigung der Tour zu bezahlen Bar oder
Überweisung ohne Abzug. Nachverhandlungen werden nicht akzeptiert. Es gibt keine Vergütung bei
Nichteinhaltung des Fahrauftrages bei rausschmiss oder vorzeitiger Beendigung der Tour durch Kunden oder
Busunternehmer wird die Tour gesamt berechnet ohne Abzug.
PARTYBUS Österreich - Geschäftsführer Sascha Reischl - Kimmersdoferstrasse 16 - 4502 St.Marien -
Registergericht: Amtsgericht Linz Roll Out Innovation Abteilung Partybus Österreich Fn. 649513t